Rechtliche Aspekte beim Bloggen

Lady Justice, Bild von pixabay.comVor einigen Tagen berichtete ein Holzwerken-Blogger, dass er seinen Blog einstellen werde. Er war von einer Firma kontaktiert worden, die behauptete, ein bestimmter Markenname, über den er berichtet hatte, sei geschützt, daher müsse er alle Erwähnungen dieses Begriffs löschen. Die bloße Aussicht auf die rechtlichen Scherereien, die hier zu drohen schienen, ließ ihn die Lust am Bloggen verlieren.

Da jeder, der im Internet öffentlich schreibt, potentiell solchen Angriffen ausgesetzt ist, will ich hier einige Hinweise und Materialien zusammentragen, die dabei helfen können, keine groben Fehler zu machen oder auf rechtliche Drohungen angemessen zu reagieren.

Wichtig ist zu bedenken, dass ich kein Anwalt bin und daher keine rechtsverbindlichen Auskünfte geben kann. Ich will mit diesem Beitrag vor allem das Bewusstsein für rechtliche Fragen schärfen und Ressourcen zusammen tragen, mit denen man sich informieren kann. Die Zusammenstellung ist weder vollständig noch rechtsverbindlich.

Beim Bloggen streift man verschiedene Rechtsbereiche, die im Folgenden einzeln dargestellt werden. Noch mal: Diese Darstellung ist mit hoher Wahrscheinlichkeit unvollständig. Sie ist als erste Orientierung gedacht. Auf den ersten Blick wird sie womöglich etwas einschüchternd wirken, weil so viele Aspekte zu bedenken sind. Bei genauerem Hinsehen stellt man jedoch fest, dass man in vielen Bereichen mit ein wenig Hintergrundwissen und einfachen Maßnahmen recht gut abgesichert bloggen kann.

Urheberrecht

Das Urheberrecht wird relevant, wenn man auf seinem Blog die Werke anderer darstellt. Das können z.B. Abbildungen oder Fotos sein. Die meisten Holzwerker werden wahrscheinlich ihre eigenen Fotos veröffentlichen, aber es könnte ja z.B. vorkommen, dass man eine Maschine vorstellen möchte und auf die Idee kommt, die Fotos des Herstellers von dessen Website dafür zu verwenden. Dafür bräuchte man die Einwilligung des Herstellers oder Rechteinhabers (die müssen nicht identisch sein).

Ich habe vor einiger Zeit mal die Grundlagen des Urheberrechts in zwei Videos für meine Schüler dargestellt (wir machen öfter mal Online-Projekte, so dass die das auch wissen müssen).

Maschinenhandel Meyer


Der YouTube Server wird erst kontaktiert, wenn Du das Video abspielst. Vorher werden keine Daten an YouTube übertragen. Für das Abspielen gelten die Datenschutzbestimmungen von Google.

Der YouTube Server wird erst kontaktiert, wenn Du das Video abspielst. Vorher werden keine Daten an YouTube übertragen. Für das Abspielen gelten die Datenschutzbestimmungen von Google.

Weitere Details und Hinweise zu offenen Lizenzen etc. finden sich in meinem Unterrichtswiki: Grundlagen des Urheberrechts.

Persönlichkeitsrecht

Das Persönlichkeitsrecht kommt zum Beispiel ins Spiel, wenn man Fotos anderer Personen veröffentlicht. In diesem Fall müssen diese in der Regel der Veröffentlichung zustimmen. Eine Ausname ist es, wenn die Personen auf dem Foto nur „Beiwerk“ sind.

Wenn man also zum Beispiel bei einem Holzwerkertreffen ein Gruppenfoto macht, müssen alle abgebildeten Personen der Veröffentlichung zustimmen, weil sie Hauptgegenstand des Fotos sind. Wenn man auf einer Holzmesse einen Stand fotografiert und dabei auch einige Personen ablichtet, wird das wahrscheinlich (je nach Aufnahme) unter die Regelung des Beiwerks fallen und daher keine Zustimmung erfordern. Leider sind die Details immer Abwägungssache. Falls jemand sich gegen die Veröffentlichung wehrt, sollte man das Bild auf jeden Fall nicht veröffentlichen oder wieder vom Blog nehmen, falls es schon veröffentlicht wurde.

Besonders vorsichtig sollte man beim Veröffentlichen der Fotos von Kindern sein. Auch wenn man als Eltern das Recht hat zu entscheiden, ob die Fotos der eigenen Kinder veröffentlicht werden (zumindest bis zu einem Alter von ca. 14 Jahren, ab dem die Kinder mitentscheiden dürfen), würde ich persönlich nie meine Kinder unverpixelt ins Netz stellen. Diese Fotos werden für immer online sein und man weiß nie, wie das die Kinder später mal finden. Sollten sie damit ein Problem haben, lässt sich die Veröffentlichung nicht mehr rückgängig machen. Außerdem muss man davon ausgehen, dass Gesichtserkennungssoftware wenn nicht schon heute dann doch in naher Zukunft sämtliche Online-Bilder scannt und daher auch Bezüge zwischen den Fotos an verschiedenen Stellen im Netz herstellen kann. Verwandtschaftsbeziehungen und weitere personenbezogene Informationen können so auch eindeutig einem Gesicht zugeordnet werden. Wenn man als Erwachsener für sich entscheidet, dass man damit leben kann, ist das eine Sache. Das aber für seine Kinder zu entscheiden, ist meines Erachtens eine ganz andere.

Was in dieser Hinsicht schon möglich und üblich ist, hat vor einiger Zeit eine österreichische Studie gezeigt, über die ich in meinem anderen Blog vor einem Jahr berichtet habe: Kommerzielle Überwachung und Datenschutz.

Medienrecht

Medienrecht ist wahrscheinlich gar kein offizieller Bereich des Rechts, ich habe diese Überschrift hier nur gewählt, weil mir das eine sinnvolle Kategorie schien, in der die beiden folgenden Hinweise (Impressumpflicht und Umgang mit Werbung) untergebracht werden können.

Impressum

Die meisten Blogs werden ein Impressum benötigen. Das ist immer dann nötig, wenn man nicht nur rein private Inhalte veröffentlicht. Rein privat wäre z.B. eine Website, auf der eine Hochzeit dokumentiert wird oder ein Blog, in dem man wirklich nur Persönliches berichtet.

Viele Artikel und Hinweise zum Impressum gibt es auf der Themenseite „Impressumspflicht“ der Kanzlei von Thomas Schwenke. Zu beachten ist wieder, dass sich viele der dortigen Hinweise auf Firmen oder Selbständige beziehen.

Was in einem Impressum alles drin stehen muss, hängt davon ab, auf welcher Art von Website von welcher Person oder Institution es steht. Der Impressum-Generator von eRecht24 begleitet einen Schritt für Schritt durch die Erstellung eines Impressums, das man am Ende einfach kopieren und in die eigene Website einbauen kann.

Umgang mit Werbung

[Update 23.01.2016] Ich bin nachträglich noch auf einen Flyer der Länder-Medienanstalten gestoßen, der erklärt, in welcher Form man auf Social-Media-Plattformen mit Werbung umgehen kann und was man als Werbender beachten muss: FAQ – Antworten auf Werbefragen in sozialen Medien (PDF). Das kann u.a. dann relevant werden, wenn man auf konkrete Produkte verweist und sich fragt, ob das schon Werbung ist, die man kennzeichnen muss. Oder wenn man Produkte testet, die man vom Hersteller kostenlos erhalten hat.

Markenrecht

Bei der Recherche, ob man geschützte Marken, z.B. bei der Vorstellung von Maschinen etc. verwenden darf, bin ich auf eine Leseprobe des Buchs „Recht im Social Web“ gestoßen, wo es heißt:

Das Markenrecht schützt den Inhaber einer Marke nur im »geschäftlichen Verkehr«. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass Sie für rein private Zwecke fremde Marken fast beliebig verwenden dürfen. So können Sie beispielsweise problemlos eine private Apple-Fanseite auf Facebook betreiben, wenn Sie von den Produkten mit dem an- gebissenen Apfel begeistert sind.

Achtung
Die Grenze zum »geschäftlichen Verkehr« ist schnell überschritten. Blenden Sie beispielsweise Werbung auf Ihrem Blog ein, um die laufenden Kosten zu decken, handeln Sie schon nicht mehr rein privat.
(Quelle: Christian Solmecke, Jakob Wahlers: Recht im Social Web, PDF, 08.01.2016)

Wenn ich das richtig verstehe, sollte man daher als Blogger, der keine Werbung schaltet, keine Probleme haben. Wie es mit Blogs aussieht, die Werbung schalten oder Affiliate-Links verwenden, kann ich nicht sagen. Da sollte man sich womöglich etwas genauer einlesen.

Datenschutz

Die meisten Blogs verarbeiten auch die Daten ihrer Besucher, weil die Blogsoftware Cookies setzt, um die Besucher zu zählen etc. Daher wird auch der Datenschutz relevant.

Datenschutzerklärung

Wenn man Nutzerdaten verarbeitet (was die meisten Blogs durch den Einsatz einer Blogsoftware wie WordPress oder Blogger in der Regel tun), braucht man eine Datenschutzerklärung. Die Kanzlei von Thomas Schwenke bietet auf ihrer Website einen komfortablen Generator für eine Datenschutzerklärung an. Man gibt an, welche Software und welche Dienste man verwendet und erhält einen Text, den man als Privatperson direkt kopieren und einfügen kann.

Cookie-Hinweis

Die Rechtslage zum „Cookie-Hinweis“ scheint nicht ganz eindeutig zu sein und hat sich im Laufe der letzten Jahre wohl mehrfach geändert. Wieder bei Thomas Schwenke bin ich auf einen Artikel von Mitte 2015 gestoßen, in dem er die Auffassung vertritt, dass ein Cookie-Hinweis für deutsche Websites verwendet werden sollte: Google macht Cookie-Hinweise zur Pflicht – Handlungsempfehlung für Website- und Appanbieter:

Bisher sagte ich, dass Cookie-Hinweise in Deutschland nicht unbedingt notwendig sind. Doch nun gibt es gravierende Änderungen. (Quelle: Thomas Schwenke: Google macht Cookie-Hinweise zur Pflicht – Handlungsempfehlung für Website- und Appanbieter, 08.01.2016)

Für WordPress gibt es diverse Plugins, mit denen man einen entsprechenden Hinweis leicht einbauen kann, ich hoste mein WordPress-Blog selbst und verwende Cookie Law Info, das sehr gut funktioniert. Wie die Situation bei anderen Blog-Plattformen aussieht, kann ich leider nicht sagen. Ich nehme aber an, dass die Möglichkeit für einen solchen Hinweis dort auch besteht.

Weiterführendes Material

Im Zuge der Recherche bin ich auf folgende Bücher und Materialien aufmerksam geworden, die sich intensiv mit diesem Thema auseinandersetzen. Beide richtigen sich jedoch eher an Firmen oder Selbständige, die beruflich im sozialen Web unterwegs sind.

Bücher

Tipps auf YouTube und Online-Check

  • Die Kanzlei WBS, in der der oben als Autor genannte Herr Solmecke Partner ist, hat auch einen YouTube Kanal , auf dem regelmäßig Videos zu relevanten Rechtsfragen im Internet erscheinen.
  • Ebenfalls von der Kanzlei WBS gibt es einen Abmahn-Check, der einen Schnelltest der eigenen Website durchführt. Damit kann man zügig prüfen, ob man alle wichtigen Punkte berücksichtigt hat.

Fazit

Es ist meines Erachtens sinnvoll, sich als Blogger einmal etwas näher mit diesen rechtlichen Fragen zu beschäftigen, auch wenn es zunächst lästig erscheint. Einerseits sollte man als Bürger, der sich regelmäßig öffentlich äußert, seine Pflichten und Rechte kennen, andererseits kann man sich so gegen unberechtigte Forderungen und Abmahnungen schützen und muss weniger Sorge haben, größere Fehler zu machen.

Solltet Ihre noch weitere Tipps haben oder Fehler in meiner Darstellung finden, schreibt es bitte in die Kommentare! Vielen Dank.

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Mein Werkzeug

Übersicht der Werkzeuge, die ich benutze.

Wenn Du bei amazon über diese Links einkaufst, erhalte ich eine kleine Provision von Deinem Einkauf. Für Dich bleibt der Preis gleich.

10 Kommentare

  1. Hallo Andreas,

    danke für deine ausführliche Information über rechtliche Aspekte. Da wirst du sicherlich einige Zeit am PC gesessen sein und dich eingearbeitet haben.
    Bisher habe ich mir nie große Gedanken darüber gemacht. Aber das hängt wahrscheinlich auch damit zusammen, dass ich nicht der Vielschreiber bin und bei mir auch keine Werbung läuft. Das sieht sicherlich bei einigen Blogs ganz anders aus.

    Mit deinem Fazit stimme ich nicht ganz überein. Wenn ich meinen EIGENEN Blog mit eigenen Bildern und Beschreibungen ect. gestalte, muss ich mich nicht zwangsläufig intensiv mit rechtlichen Fragen auseinander setzen.

    Schöne Grüße,
    Dominik

    1. Hallo Dominik,

      Mit deinem Fazit stimme ich nicht ganz überein. Wenn ich meinen EIGENEN Blog mit eigenen Bildern und Beschreibungen ect. gestalte, muss ich mich nicht zwangsläufig intensiv mit rechtlichen Fragen auseinander setzen.

      Das kommt darauf an. Wenn Du z.B. kein Impressum hast oder keine Datenschutzerklärung, kannst Du trotzdem abgemahnt werden. Wenn man sich nicht auskennt, hat man ja auch das Problem, dass man gar nicht weiß, gegen welche Regeln man möglicherweise verstößt.

      Aber wie gesagt: Das meiste kann man ja mit recht überschaubaren Grundkenntnissen abdecken, mit denen man sich nicht zu lange rumschlagen muss. Einmal ein Impressum und eine Datenschutzerklärung erstellt, dann ist erstmal Ruhe. Hin und wieder sollte man sich aber schon umhören, weil sich das Feld der Online-Rechts halt auch häufiger mal ändert (siehe z.B. die Regelung zum Cookie-Hinweis).

      Beste Grüße,
      Andreas

  2. Hallo Andreas,

    Danke für Deinen interessanten Blog bezgl. der rechtlichen Aspekte beim Bloggen.

    Ich habe den Bau unseres Hauses in einem Blog dokumentiert und dabei wohl eine neue Leidenschaft entdeckt. Durch meine Interesse am Holz entsteht im Keller gerade eine kleine Werkstatt und in dem Zusammenhang bin ich im Aufbau eines Holzblogs.

    Auf beiden Blogs habe ich ein Impressum und hoffe, wie Du auch geschrieben hast, dass ich damit erstmal Ruhe habe.

    Auf Verlinkungen konnte ich aber dennoch nicht gänzlich verzichten. Solange diese nur auf andere Seiten innerhalb des Blogs verweisen, spricht sicherlich nichts dagegen. Aber wie verhält es sich z.B. bei der Beschreibung von Werkzeugen auf externe Seiten zu verlinken (z.B. Amazon oder wie bei Dir gesehen FeinWerkzeuge)?
    Ich meinem Holzblog habe ich eine Rubrik “Werkzeuge” und hatte hier auf externe Seiten verlinkt, diese aber wieder gelöscht, da ich schon vermutet hatte, dass das zu Problemen führen könnte.
    Vielleicht kannst Du mir hier einen (nicht rechtlich belastbaren) aber gut gemeinten Tipp geben?

    Auch sonst gefällt mir Dein Blog sehr gut und werde sicher noch öfters hier vorbei schauen.

    Wenn Du möchtest und Lust / Zeit hast, kannst Du ja mal auf meinen Blogs vorbeischauen, meine Blogadresse habe ich unter “Webseite” angegeben.

    Vielen Dank und viele Grüße
    Achim

  3. Hallo Achim,
    danke für Deinen Kommentar.

    Auf beiden Blogs habe ich ein Impressum und hoffe, wie Du auch geschrieben hast, dass ich damit erstmal Ruhe habe.

    Du hast in Deinem Impressum ja auch die Datenschutzerklärung. Soweit ich weiß, sollte der Link dann möglichst „Impressum & Datenschutzerklärung“ heißen (es muss wohl ersichtlich sein, dass die Datenschutzerklärung dort zu finden ist.

    Auf Verlinkungen konnte ich aber dennoch nicht gänzlich verzichten. Solange diese nur auf andere Seiten innerhalb des Blogs verweisen, spricht sicherlich nichts dagegen. Aber wie verhält es sich z.B. bei der Beschreibung von Werkzeugen auf externe Seiten zu verlinken (z.B. Amazon oder wie bei Dir gesehen FeinWerkzeuge)?
    Ich meinem Holzblog habe ich eine Rubrik „Werkzeuge“ und hatte hier auf externe Seiten verlinkt, diese aber wieder gelöscht, da ich schon vermutet hatte, dass das zu Problemen führen könnte.

    Links sind zunächst mal überhaupt kein Problem. Ich finde es auch ziemlich tragisch, dass der Eindruck aufkommen kann, dass man im Netz keine Links setzen könnte, ohne rechtliche Probleme zu bekommen – denn das ist ja gerade die Natur des Netzes und eine der wichtigsten Errungenschaften: Dass man Informationen verlinken und den Zugang dazu damit ermöglichen und vereinfachen kann.

    Daher: Bei Links ist nur zu beachten, dass sie nicht auf rechtswidrige Inhalte zeigen dürfen. Das musst Du zum Zeitpunkt der Verlinkung prüfen, danach nicht mehr. Wenn Dich jemand darauf hinweist, dass einer Deiner Links auf rechtswidrige Inhalte zeigt (z.B. weil sich die Zielseite geändert hat), musst Du den Link entfernen. Du musst aber nicht ständig alle Links prüfen.

    Neulich gab es mal einen Fall, bei dem nicht klar war, ob man für Links künftig haften soll, das hat sich aber meines Wissens wieder erledigt.

    Auch die Bezeichnungen von Werkzeugen etc. sollte kein Problem darstellen. Wenn ich das richtig verstanden habe, darf man als Privatperson auch markenrechtlich geschützte Bezeichnungen verwenden. In dem zitierten Buchausschnitt steht explizit, dass man z.B.
    auf einer Fanseite über Apple die Produktnamen problemlos verwenden darf. Was geschützt ist, ist die Verwendung durch andere Firmen, damit die ihre Produkte nicht so oder so ähnlich nennen dürfen. Meines Erachtens war daher die zitierte Drohung an den genannten Blogger eine leere Drohung – das will man als Privatperson halt nur lieber nicht vor Gericht prüfen lassen.

    Insofern stellt es meiner Meinung nach überhaupt kein Problem dar, auf andere Seiten zu verlinken, auch auf Shops oder Hersteller. Für die ist das ja Werbung und meist hocherwünscht. Was da in dem zitierten Fall los war, kann ich nicht beurteilen, die Sache scheint mir aber wenig nachvollziehbar (wobei ich natürlich auch kaum etwas darüber weiß).

    Wenn Du möchtest und Lust / Zeit hast, kannst Du ja mal auf meinen Blogs vorbeischauen, meine Blogadresse habe ich unter „Webseite“ angegeben.

    Hab den Feed in den Feedreader gepackt – ist also abonniert :-)

    Beste Grüße,
    Andreas

    1. Hallo Andreas,

      vielen Dank für Deine umfassende Antwort.

      Eine Frage hätte ich noch zum Thema Werbung bzw. Produkttests. Auf diversen Blogs liest man von Werkzeugtests/-vorstellungen, die von Herstellern oder Lieferanten zum Test und teilweise Überlassung der Testgeräte zur Verfügung gestellt werden + die Verlinkung auf eigene Shopseiten, über die man selbst einen kleinen Erlös bekommt, sofern ein Kauf darüber zu Stande kommt.
      Muss man dafür selbst ein Gewerbe angemeldet haben oder ist das auch als Privatperson erlaubt?

      Vielen Dank und viele Grüße
      Achim

      1. Muss man dafür selbst ein Gewerbe angemeldet haben oder ist das auch als Privatperson erlaubt?

        Das ist meines Erachtens auch Privatpersonen erlaubt, das weiß ich aber nicht genau. Evtl. könnte das steuerlich relevant sein. Interessant ist in diesem Zusammenhang auf die oben verlinkte Broschüre zum Umgang mit Werbung. (Abschnitt „Umgang mit Werbung“).

        Beste Grüße,
        Andreas

        1. Hallo Andreas,

          vielen Dank!
          Den Link “Umgang mit Werbung” hatte ich leider übersehen. Der Inhalt hat aber meine Fragen weitestgehend geklärt. Es genügt offensichtlich Werbung als solches zu deklarieren und eine Gewerbeanmeldung ist wohl auch nicht erforderlich.

          Viele Grüße
          Achim

          1. Kein Problem. Das ist ja auch alles ein ziemlich komplexes Feld – ich hab mir das auch erst nach und nach zusammengestückelt ;-)

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